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Leistungs- und Zahlungsbedingungen:

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden durch die Inanspruchnahme bzw. Reservierung von Leistungen anerkannt und sind wesentlicher Vertragsbestandteil. Sie gelten in ihrer jeweils aktuellen Form (veröffentlicht im Internet auf www.euraf.de/agbs.htm), und zwar auch für alle Folgeaufträge, selbst wenn sie nicht jedesmal besonders vereinbart werden.
  2. Vertragsgegenstand sind ausschließlich künstlerische Leistungen bzw. deren Bereithaltung zu bestimmten Zeitpunkten. Mit der Bereithaltung ist die Leistung erbracht, auch wenn sie vom Auftraggeber nicht abgenommen werden sollte (z. B. bei Nichterscheinen). Der Auftragnehmer kann Arbeiten delegieren. Eine Verwahrung oder Archivierung jeglicher Art von Gegenständen, Aufzeichnungen, Daten etc. ist nicht Vertragsgegenstand und der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für evtl. Schäden oder Verluste, insbesondere auch nicht aufgrund etwaiger Verluste, Beschädigungen oder Crashs von eigenen oder fremden Bild-, Ton- oder Datenträgern.
  3. Der Produktionstag besteht aus mindestens 8 Stunden. Bei mehr als 10 Stunden werden die Extrastunden berechnet. Der Produktionstag beginnt mit der vom Auftragnehmer festzulegenden Uhrzeit, auch wenn der Auftraggeber bzw. Künstler etc. verspätet oder nicht erscheinen sollte. Im Falle einer mehr als einstündigen Verspätung ohne rechtzeitige Benachrichtigung kann der Auftragnehmer die Bereithaltung seiner Leistung abbrechen, ohne daß dies die Bezahlungspflicht des Auftraggebers berührt. Bei stundenweisem Arbeiten wird jede angefangene Stunde als kleinste Arbeitseinheit berechnet.
  4. Extrastunden, Vor-, Zwischen- und Nacharbeiten sind Auftragsbestandteil, sofern nicht bei der Buchung ausdrücklich ausgeschlossen. Sie werden je angefangene Stunde mit 1/8 des Normalbuchungs-Preises berechnet bzw. mit bezahlten Produktionstagen verrechnet. Soweit nicht ein anderer Preis schriftlich vereinbart und vollständig vor Produktionsbeginn bezahlt ist, gilt grundsätzlich der Normalbuchungs-Preis.
  5. Materialkosten, Fremdleistungen, Auslagen etc. werden extra berechnet bzw. verrechnet.
  6. Der Auftraggeber kann Normal- und Reserve-Buchungen gegen Erhebung einer Stornogebühr stornieren. Diese beträgt: bei Normalbuchungen: 20% bis 3 Monate vor Produktionsbeginn, 50% bis 6 Wochen vor Produktionsbeginn, 80% bis 2 Wochen vor Produktionsbeginn, 100% danach; bei Reservebuchungen: 50% durchgehend. Stornierungen müssen bis zum maßgeblichen Termin schriftlich beim Auftragnehmer eingegangen sein. Der Auftraggeber erklärt, daß Fax- bzw. Emailmitteilungen rechtsverbindlich sind.
  7. Umbuchungen durch den Auftragnehmer können bis zu 10 Wochen im voraus aus organisatorischen Gründen erfolgen; danach nur infolge von nicht dem Einfluß des Auftragnehmers unterliegenden Ereignissen oder bei kurzfristigen Verpflichtungen des Auftragnehmers zu Live- oder TV-Auftritten.
  8. Zahlungsbedingungen: 50% bei Buchung, 50% bis Produktionsbeginn netto Kasse oder bis 2 Wochen vor Produktionsbeginn 2% Skonto. Bei Standby-Buchungen: 100% bei Buchung. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  9. Ein etwaiger Zahlungsverzug gilt als Stornierung. Da wir kein Inkasso- und kein Kreditinstitut sind, arbeiten wir ausschließlich gegen Vorkasse. Von dieser Regelung gibt es keine Ausnahme! Bei Überweisungen ist die Überweisungsbestätigung der Bank etc. rechtzeitig vorzulegen. Ohne Nachweis vollständiger Zahlung kein Produktionsbeginn. Im Falle etwaigen Zahlungsrückstands werden die folgenden Gebühren in Rechnung gestellt (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer): a) Bearbeitungsgebühr einmalig 50 EUR; b) Eingangsrecherchegebühr 10 EUR pro Tag bis einschließlich Tag des restlosen Zahlungseingangs. Zahlungseingänge werden zunächst auf Netto-Gebühren, -Kosten, -Zinsen etc., dann auf den Netto-Rechnungsgrundbetrag und zuletzt auf die Mehrwertsteuer angerechnet. Auf Nettobeträge angerechnete Teilzahlungen enthalten somit keine ausgewiesene Mehrwertsteuer.
  10. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, daß er und alle von ihm eingebrachten Personen auf die räumlichen Bedingungen Rücksicht nehmen. Das Studio befindet sich in einem privaten Wohnhaus. Insbesondere sind zu unterlassen: a) übermäßiger Lärm, besonders abends und im Treppenhaus, b) Rauchen in den nicht dafür vorgesehenen Räumen, c) übermäßiger Alkoholkonsum sowie Konsum jeglicher harter Drogen. Des weiteren ist die Lautstärke zu den üblichen Ruhezeiten, insbesondere nach 22 Uhr, auf ein in einem Wohnhaus übliches Maß zu beschränken. Bei Nichtbeachtung erfolgt sofortiger Produktionsabbruch bei vollem Weiterbestehen der Verpflichtungen des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für jegliche von ihm eingebrachten Personen und deren Verhalten, erstattet jegliche dem Auftragnehmer ohne dessen eigenes Verschulden im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit entstehende Schäden und/oder Verluste und stellt den Auftragnehmer von jeglichen, insbesondere auch urheberrechtlichen Forderungen Dritter frei.
  11. Produktionen, welche rassistische, faschistische, menschenverachtende oder gewaltpropagierende Texte beinhalten, lehnen wir strikt ab. In einem solchen Fall erfolgt, falls keine Modifikation erreicht wird, ein Ausschluß der entsprechenden Titel von der Produktion oder Produktionsabbruch ohne Rückerstattung.
  12. Bei evtl. Ausfällen, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, erhält der Auftraggeber wahlweise eine Ersatzbuchung, Gutschrift oder Rückzahlung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  13. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch. Vertreter des Auftraggebers haften selbstschuldnerisch und erklären mit Auftragserteilung ausdrücklich ihre Vertretungsbefugnis. Dies gilt auch für Vertreter der Vertreter. Zur Sicherheit tritt der Auftraggeber alle Verwertungs- und Verlagsrechte an den Aufnahmen und den aufgenommenen Titeln an den Auftragnehmer ab. Sollte länger als ein Jahr keine Nachricht vom Auftraggeber bezüglich einer Veröffentlichung vorliegen, so ist der Auftragnehmer (außer im Falle ausdrücklich nicht zur Veröffentlichung bestimmter Aufnahmen) berechtigt, aber nicht verpflichtet, sich selbständig um eine Veröffentlichung der Aufnahmen zu bemühen. Jegliche erstellten oder bearbeiteten Aufnahmen, Aufzeichnungen, Ton- und Datenträger bleiben, auch wenn sie an den Auftragnehmer oder Dritte übergeben wurden, mit allen darauf liegenden Rechten, insbesondere Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechten, Eigentum des Auftragnehmers bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung und Abwicklung sämtlicher Verbindlichkeiten des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer, auch aus anderweitigen Aufträgen und sonstigen Rechtsverhältnissen. Dies gilt auch für Co-Produktionen, wobei der Co-Produzent an Stelle des Auftraggebers rückt. Der Eigentumsvorbehalt ist auf jegliche Käufer, Verwerter etc. zu übertragen; der Auftraggeber tritt schon jetzt unwiderruflich jegliche Kaufpreise, Lizenzen, Lizenzvorschüsse und sonstige bestehenden und künftig entstehenden Erlöse von und Forderungen an Dritte in Höhe aller Forderungen des Auftragnehmers an den Auftraggeber an letzteren ab. Jegliche Einziehung abgetretener Forderungen von Dritten erfolgt treuhänderisch für den Auftragnehmer. In jedem Falle behält der Auftragnehmer das Recht, Aufnahmen nichtöffentlich oder öffentlich zu Forschungs-, Lehr- und Referenzzwecken zu nutzen.
  14. Der Auftraggeber übersendet dem Auftragnehmer von veröffentlichten Aufnahmen kostenfrei eine angemessene Anzahl Belegexemplare (i.d.R. 5 Stück). Diese sind nicht zum Verkauf bestimmt.
  15. Für etwaige Nebenabsprachen ist Schriftform zwingend vereinbart. Etwaige Vorkalkulationen sind unverbindlich. Angebote sind freibleibend bis zur endgültigen Buchungsbestätigung und vollständigem Zahlungseingang. Eine evtl. Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllungs Statt.
  16. Im Falle einer etwaigen Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung ist diese durch eine entsprechende wirksame zu ersetzen. Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart, soweit dessen Vereinbarung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.      

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